Die Familiengemeinschaft Allenspach/Alispach, nachfolgend FGA genannt, ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.
Art. 2 Zweck, Tätigkeit
Art. 3 Mitglieder, Stimm- und Wahlrecht
Art. 4 Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt auf Grund einer schriftlichen Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss.
Art. 5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder auf eigenes Begehren.
Art. 6 Ehrenmitglieder
Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um die Entwicklung oder Führung des Vereins ausserordentliche Verdienste erworben hat. Diese Ernennung wird auf Antrag des Vorstandes an der Familientagung vorgenommen.
Art. 7 Mittel
Art. 8 Organe
Die Organe der FGA sind:
a) die Vereinsversammlung (Familiengemeinschaftstagung)
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
Art. 9 Vereinsversammlung (Familiengemeinschaftstagung)
Die Vereinsversammlung findet in beliebigen Intervallen statt.
Art. 10 Zuständigkeit
Art. 11 Vorstand
Der Vorstand besteht aus 5 - 9 Mitgliedern. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er kann sich auch provisorisch ergänzen. Er kann betreffend Aufgaben, Konstituierung usw. ein Organisationsreglement erlassen. Jährlich findet mindestens eine Vorstandssitzung statt. Der Präsident leitet die Sitzungen und Tagungen (event. Vizepräsident), der Aktuar führt die Protokolle, der Kassier besorgt das Rechnungswesen.
Art. 12 Revisionsstelle
Die Revisionsstelle besteht aus 2 Vereinsmitgliedern. Die Revisionsstelle prüft die Kassenbücher und Belege und erstattet der Vereinsversammlung darüber schriftlich Bericht.
Art. 13 Statutenänderungen
Diese Statuten können jederzeit teilweise oder ganz geändert werden. Die Vereinsversammlung entscheidet darüber mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Stimmen.
Art. 14 Auflösung
Über die Auflösung des Vereins kann nur die Vereinsversammlung beschliessen, und zwar bedarf es hierfür der Zustimmung einer Dreiviertelsmehrheit der anwesenden Stimmen. Über die Verwendung eines allenfalls noch vorhandenen Vereinsvermögens entscheidet die Vereinsversammlung mit Stimmenmehrheit.
Art. 15 Haftung
Für alle Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder oder des Vorstandes ist ausgeschlossen.
Art. 16 Inkraftsetzung
Diese Statuten werden durch Beschluss der Vereinsversammlung vom 5. April 2003 in Wil genehmigt und treten sofort in Kraft.
Beitrittserklärung zum Verein "Familiengemeinschaft Allenspach/Alispach"
| 1. Beitrittserklärung | 2. Beitrittserklärung | ||||
| Name und Vorname: | Name und Vorname: | ||||
| geboren am: | geboren am: | ||||
| Bürgerort: | Bürgerort: | ||||
| Wohnort: | Wohnort: | ||||
| Strasse und Nummer: | Strasse und Nummer: | ||||
| Datum: | Datum: | ||||
| Unterschrift: | Unterschrift: | ||||